Freiheit aushalten oder Einfahrt zuparken
Sie kennen das? Sie möchten nach dem Supermarktbesuch mit Ihrem Fahrzeug in die Parkbucht Ihres Grundstücks hineinfahren, was nicht geht, weil ein besonders liebenswerter Zeitgenosse die Einfahrt zugeparkt hat. Liegt vielleicht daran, dass dieser Mitmensch gerade seine Brille für Kurzsichtige zuhause vergessen hat. Vielleicht ist er oder sie auch einfach nur in Gedanken versunken und sinniert über den Mondaufgang in Wanne-Eickel. In jedem Fall aber ist ein solches Verhalten rücksichtslos und nervt. Sie warten also – an das Gute im Menschen hoffend – ab und denken, dass der Chauffeur bestimmt nur kurz etwas abgibt und gleich wiederkommt. Denkste, niemand kommt. Die ganze Straße ist zugeparkt und Sie gelangen nicht auf Ihr Grundstück. So suchen Sie sich notgedrungen einen Parkplatz 60 oder 80 m weiter. Ist ja auch nicht weiter schlimm, die paar Meter gehen Sie gern zu Fuß, das hält ja den Kreislauf in Schwung. Nachdem Sie die Bier- und Wasserkisten vor Schweiß triefend ins Innere des Hauses retten konnten und nach einem kleinen Käsebrotsnack gehen Sie eine Stunde später hoffnungsfroh wieder hinaus, um Ihr Auto in die Einfahrt umzusetzen. Denkste, ist immer noch zugeparkt. Leicht verzweifelt beschließen Sie, sich mit einem leckeren Latte Macchiato zu verwöhnen und lesen die Tageszeitung. Noch einmal eine Stunde später sind Sie so schlau wie zuvor und auch die spätestens dann herbeigerufene Ordnungsmacht in Form einer Streifenwagenbesatzung zuckt nur ihre vier Schultern. Sie könnten das Blockadefahrzeug nicht so ohne weiteres abschleppen lassen heißt es, und die Polizei könne da gar nichts machen, außer bei Gefahr für Leib und Leben. Also: Wenn ihr Haus brennt, dürfen Sie den Abschleppwagen rufen. Ihnen platzt der Kragen, und erst jetzt bequemt sich die Staatsgewalt, Ihnen mitzuteilen, dass ein Verwarnungsgeld in Höhe von fünf Euro in Form eines Knöllchens erhoben werden könne. Wohlgemerkt, könne, denn erst nachdem Sie vehement darauf dringen, wird tatsächlich gekonnt. Sie sind Designer von Beruf und beschließen, ihren Grimm in eine visuelle Form zu bringen, um ihn dergestalt öffentlich zu machen. Und siehe: Nachdem das Schild (siehe unten, PDF, Größe DIN-A 4, downloadbar und druckfähig, Copyright/Nutzungsrecht wird ausdrücklich eingeräumt) am Einfahrtstor prangt, wird nicht mehr zugeparkt. Merke: Die Differenz zwischen zugeparkt werden und nicht zugeparkt werden ist manchmal nur 21×29,7 cm groß. Text und Entwurf: Gábor Wallrabenstein

