Mittwoch, 4. Juni 2008 9:53
Barrierefreiheit ist kein Luxus. Menschen mit Behinderungen sind darauf angewiesen, sich in der Stadt frei bewegen zu können.
Bericht: Luise Adams, Foto: Gábor Wallrabenstein
»In den vergangenen Jahren hat es schon Verbesserungen gegeben, aber vieles ist immer noch nicht zufriedenstellend«, sagt Johanna Mehlbach. Sie lebt im Bielefelder Westen. Durch ihre Krankheit ist sie seit zehn Jahren auf einen Rollstuhl angewiesen.
Am Samstagmorgen macht sie ihren wöchentlichen Großeinkauf einmal quer durch die Stadt. Ohne gute Planung läuft da nichts. Das fängt schon bei der Wohnung an, die verlässt Johanna Mehlbach durchaus unkonventionell. Einen Fahrstuhl hat das Haus nicht, also schwebt Johanna Mehlbach über einen Hublift auf die Terrasse hinter dem Haus. Weiter geht es mit dem Bus. Die Linie 26, mit der sie zum Kesselbrink fährt, ist mit erhöhten Bordsteinkanten an den Haltestellen ausgestattet.
Der Verkehrsbetreiber moBiel hat in den vergangenen Jahren einiges getan, um für Menschen mit Behinderungen eine bessere Barrierefreiheit zu ermöglichen. Bis 2010 will moBiel nun ältere Stadtbahnwagen ausmustern und durch moderne ersetzen. Bei denen soll sich an jeder Haltestelle automatisch die zweite Tür im ersten Wagen öffnen. Die ist ohne Mittelstange, so dass auch Rollstuhlfahrer einsteigen können. Zudem ersetzt moBiel seine Busse nur noch durch zugangsfreundliche Niederflurbusse, bei denen ausklappbare Rampen den Einstieg erleichtern. Doch bleiben die Einstiegsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen ein Flickenteppich: Rund 100 Bus- und Bahnhaltestellen in Bielefeld gelten als barrierefrei. Viele Haltestellen der Stadtbahn sind hingegen immer noch ebenerdig, nur Hochbahnsteige ermöglichen für Rollstuhlfahrer den Einstieg.
Seit 2004 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein Behindertengleichstellungsgesetz. Darin heißt es, dass Einrichtungen der Gemeinden, ihrer Verbände und ihrer Unternehmen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein müssen und dementsprechend auch genutzt werden können, und zwar selbstständig, »ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe«. Das Landesgesetz sieht vor, dass Kommunen und Behindertenverbände in eigener Verantwortung handeln. Sanktionen sieht das Gesetz nicht vor, wenn eine Stadt nichts tut, um Barrierefreiheit zu erreichen.
So sind beispielsweise die Bordsteinkanten in der Innenstadt meistens abgesenkt, Rollstuhlfahrer können so gut vorankommen. Johanna Mehlbach aber wundert sich, dass die Stadt damit im Westen beim Siegfriedplatz Schluss gemacht hat: Richtung Alm werden abgesenkte Bordsteinkanten eine Rarität. Das ist auch verwunderlich, weil Arminia Bielefeld nach der Stadionerweiterung mit mehr Rollstuhlplätzen wirbt: 41 sind es nun, 15 mehr als zuvor. Dass die rollstuhlfahrenden Arminiafans die Alm mit ihrem eigenen Rolli ansteuern, ist dabei offenbar nicht geplant.
Dem Behindertenbeirat der Stadt sind die Probleme im öffentlichen Raum bekannt. Der Beirat selbst kann nicht über die Finanzierung einzelner Projekte beschließen, er kann nur empfehlen und Stellung beziehen. Oftmals müssen auch Interessen von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen berücksichtigt werden. So sind hohe Bordsteinkanten eine gute Orientierungshilfe für Blinde, da sie sich mit ihrem Stock an den hohen Bordsteinkanten orientieren können. Um beiden Gruppen gerecht zu werden, schlägt der Behindertenbeirat vor, die Bordsteinkanten auf 1,5 Zentimeter abzuflachen. »Das ist ein guter Kompromiss. Diese Höhe schaffe ich mit meinem Rollstuhl gerade noch«, sagt Johanna Mehlbach.
Johanna Mehlbach ärgert sich immer wieder über Geschäfte, die sie mit dem Rollstuhl nur umständlich und mit Hilfe erreichen kann. Gerade kleinere Geschäfte im Bielefelder Westen sind nicht barrierefrei, weil eine Treppe den Eingang ziert. Auch Discounter wie Schlecker sehen es offenbar als überflüssig an, den Eingang ebenerdig zu gestalten. »Die Barrierefreiheit kommt hier nur langsam voran. Dabei gehen den Geschäften Kunden durch die Lappen«, sagt Johanna Mehlbach. Sie weiß längst genau, wo sie problemlos einkaufen kann und wo nicht.
Info über Hilfen für Menschen mit Behinderungen:
Das Rote Kreuz und die Johanniter bieten einen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen an. Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft gehbehindert sind, können von 7 bis 23 Uhr in der Stadt und im Umkreis von fünf Kilometern über die Stadtgrenze hinaus den Dienst nutzen. Ob Theater, Kino, Freunde besuchen, Einkäufe tätigen, all das wird mit Spezialfahrzeugen möglich. Nötig ist dafür ein »Fahrausweis«. Nach Prüfung des Grades der Behinderung stellt ihn die städtische Fürsorgestelle aus.
Im Internet findet sich seit kurzem die Seite ›Bielefeld barrierefrei‹ (http://www.bi-ba.org). Das Projekt will Menschen unterstützen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Dazu zählen Menschen mit Behinderungen, aber auch SeniorInnen, deren Bewegungsmöglichkeiten auf Grund des Alters eingeschränkt sind. Die Internetseite bietet einen Überblick für die vorhandenen Angebote in Bielefeld.
Die Stadt Bielefeld unterhält eine Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen im Amt für soziale Leistungen, Niederwall 23. Die Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen will eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um das Thema Ihrer Behinderung beziehungsweise der Behinderung Ihrer Angehörigen sein. Auf Wunsch werden auch Kontakte zu Behörden, Rehabilitationsträgern, Vereinen etc. hergestellt. Der Beratungsstelle angeschlossen ist die Servicestelle für Rehabilitation. Anträge auf Blindengeld oder auf Hilfen für hochgradig Sehbehinderte werden hier angenommen. Der Zugang zur Beratungsstelle ist selbstverständlich barrierefrei.